AGB


§ 1 Geltungsbereich

(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Euro Global Handel & Dienstleistungen GmbH (nachfolgend „Euro Global“ genannt) und ihrem Vertragspartner (nachfolgend „Käufer“ genannt) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Käufers erkennt Euro Global auch dann nicht an, wenn Euro Global ihnen nicht ausdrücklich widerspricht und vorbehaltlos liefert, sondern nur, wenn sich Euro Global schriftlich mit ihrer Geltung einverstanden erklärt hat.

(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern. Euro Global beliefert keine Verbraucher. Mit seiner Bestellung bestätigt der Käufer, dass er seine Einkäufe als gewerblicher Wiederverkäufer tätigt.

§ 2 Vertragsschluss

Ein Kaufvertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch Euro Global zustande und beinhaltet nur die Waren, die in der Auftragsbestätigung genannt sind. Die von Euro Global zum Verkauf angepriesenen Waren sind keine verbindlichen Angebote, sondern eine Aufforderung an den Käufer zur Abgabe eines Angebotes. Mit Bestellung der Ware bei Euro Global, sei es mündlich, fernmündlich oder schriftlich, gibt der Käufer ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages ab. Der Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn Euro Global das Angebot des Käufers durch schriftliche Auftragsbestätigung annimmt oder die Ware an den Käufer ausliefert. Über vom Käufer bestellte Waren, die weder in der schriftlichen Auftragsbestätigung genannt sind noch an den Käufer ausgeliefert werden, kommt kein Kaufvertrag zustande.

§ 3 Lieferzeit, Rücktritt und Annahmeverzug

(1) Liefertermine oder Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn Euro Global diese dem Käufer schriftlich zugesagt hat. Im Internet veröffentlichte Lieferfristen sind unverbindlich. Lieferfristen beginnen frühestens an dem Tag, an dem der Kaufvertrag geschlossen wurde. Werden nachträglich Vertragsänderungen vereinbart, ist Euro Global nicht mehr an den ursprünglich vereinbarten Liefertermin gebunden, sondern es ist im Bedarfsfall ein Liefertermin oder eine Lieferfrist neu zu vereinbaren. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn Euro Global die Ware bis zu ihrem Ablauf versendet oder dem Käufer die Versandbereitschaft angezeigt hat.

(2) Auch ohne Vereinbarung eines Liefertermins wird Euro Global alle Artikel, die bei ihr auf Lager sofort verfügbar sind, schnellstmöglich auf den Versandweg bringen. Sind bestellte Artikel nicht sofort verfügbar, wird Euro Global den Käufer darüber gesondert informieren.

(3) Stellt sich nach Kaufvertragsabschluss heraus, dass Euro Global unverschuldet nicht in der Lage ist, die bestellte Ware zu liefern, etwa weil ihr Lieferant seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt, kann Euro Global vom Kaufvertrag zurücktreten. In diesem Fall wird Euro Global dem Käufer bereits empfangene Gegenleistungen unverzüglich erstatten.

(4) Nimmt der Käufer die gelieferte Ware nicht ab, obwohl ihm der Liefertermin mit angemessener Frist vorher angekündigt wurde und die Anlieferung unter der vereinbarten Lieferadresse erfolgt ist, trägt der Käufer die Kosten der erfolglosen Anlieferung.

§ 4 Erfüllungsort, Verpackung/Versand, Gefahrübergang

(1) Als Erfüllungsort gilt der Sitz von Euro Global in 96328 Küps.

(2) Die Kosten der Verpackung trägt Euro Global in jedem Fall, die Kosten der Versendung der Ware nach einem anderen Ort als den Erfüllungsort nur bei Lieferungen ins Inland und im Rahmen gewöhnlicher oder vereinbarter Lieferzeiten. Für Lieferungen ins Ausland oder Expresslieferungen übernimmt Euro Global die Versandkosten nur, wenn sich Euro Global ausdrücklich dazu bereit erklärt hat.

(3) Mit der Übergabe der Ware an das Transportunternehmen geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung oder des Verlusts der Ware auf den Käufer über (§ 447 BGB). Der Käufer hat gleichwohl den Kaufpreis zu zahlen. Euro Global verpflichtet sich jedoch, etwa ihr zustehende Schadenersatzansprüche gegen Transportunternehmen an den Käufer abzutreten. Gegen Transportrisiken wird Euro Global die Ware nur versichern, wenn der Käufer dies ausdrücklich wünscht und die Kostenübernahme dafür vor Abschluss des Versicherungsvertrages schriftlich erklärt hat.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Die Preise verstehen sich als Warenwert ab Lager ohne Skonti und zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer und etwaiger Versicherungen. Im Falle von Lieferungen ins Ausland und Expresslieferungen kommen noch Versandkosten hinzu, die sich in Abhängigkeit von den Bestimmungen des Einfuhrlandes sowie der Größe, Gewicht und Anzahl der Pakete berechnen.

(2) Falls bei Kaufvertragsabschluss kein anderer Zahltermin schriftlich vereinbart wurde, ist der Kaufpreis sofort nach Erhalt der Ware und der Rechnung fällig. Etwaige in der Rechnung angegebene Zahltermine heben die sofortige Fälligkeit nicht auf, sondern bedeuten nur, dass Euro Global vor Ablauf des genannten Termins keine verzugsauslösenden Maßnahmen ergreift.

(3) Bei Neukunden liefert Euro Global nur gegen Vorkasse. Als Neukunde gilt der Käufer so lange, bis die offenen Rechnungsbeträge aus früheren Bestellungen ausgeglichen sind. Gilt der Käufer danach nicht mehr als Neukunde, kann er den Kaufpreis per Rechnung, im Lastschrift- oder PayPal-Verfahren zahlen. Hält der Käufer jedoch Zahlungsbedingungen nicht ein oder werden über ihn Tatsachen bekannt, die auf eine wesentliche Vermögensverschlechterung des Käufers schließen lassen, ist Euro Global berechtigt, für weitere Lieferungen Vorkasse oder die Stellung entsprechender Sicherheiten zu verlangen und die für die Weiterveräußerung der gelieferten Ware unter § 7 Abs. 4 erteilte Einzugsermächtigung zu widerrufen.

(4) Der Käufer gerät auch ohne Mahnung in Zahlungsverzug, wenn er die Rechnung nicht binnen 30 Tagen nach deren Zugang begleicht. Im Falle des Zahlungsverzuges des Käufers ist Euro Global berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von acht Prozent über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls Euro Global einen höheren Verzugsschaden nachweisen kann, ist Euro Global berechtigt, diesen geltend zu machen.

§ 6 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

(1) Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Käufer nur zu, wenn seine Gegen-ansprüche rechtskräftig festgestellt oder von Euro Global unbestritten sind.

(2) Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung ihres Kaufpreises und der Erfüllung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen als Vorbehaltsware Eigentum von Euro Global. Der Käufer hat Euro Global über eventuelle Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware sofort zu unterrichten.

(2) Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und unter der Voraussetzung veräußern, dass die Forderungen aus der Weiter-veräußerung auf Euro Global übergehen. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Ware durch den Käufer wird stets für Euro Global vorgenommen. Wird die Ware mit anderen, Euro Global nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, erwirbt Euro Global das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der gelieferten Ware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Auch die verarbeitete Ware bleibt gemäß Abs. 1 ganz oder teilweise Eigentum von Euro Global.

(3) Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden schon jetzt an Euro Global abgetreten, unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft wurde. Sie dienen in demselben Umfang der Sicherung wie die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen, nicht von Euro Global gelieferten Waren veräußert, wird die Forderung aus der Weiterveräußerung im Verhältnis des Rechnungswertes der Ware von Euro Global zu den anderen verkauften Waren abgetreten.

(4) Trotz Abtretung seiner Forderungen aus der Weiterveräußerung darf der Käufer diese Forderungen solange selbst einziehen, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Euro Global nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nicht gestellt ist oder Zahlungseinstellung nicht vorliegt. Liegt einer dieser Gründe vor, entfällt die hiermit dem Käufer erteilte Einzugsermächtigung und er ist verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an Euro Global zu unterrichten und Euro Global die zum Einzug erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen.

§ 8 Mängelhaftung, Verjährung

(1) Für Sachmängel im Sinne des § 434 BGB an neu hergestellten Waren übernimmt Euro Global Gewährleistung gemäß der nachstehenden Bestimmungen. Soweit Gegenstand des Kaufvertrages keine neu hergestellten Waren sind (z.B. gebrauchte Sache, Muster, Ausstellungsstücke) ist die Gewährleistung ausgeschlossen.

(2) Die Beschaffenheit der Ware richtet sich in erster Linie nach der vertraglichen Vereinbarung, im Übrigen nach den in unseren Katalogen/Prospekten oder auf der Internetseite aufgeführten Beschaffenheitsangaben. Für Falschlieferungen und Fehlmengen gelten die nachfolgenden Regelungen ebenso.

(3) Der Käufer hat die Ware nach Empfang unverzüglich auf Transportschäden sowie Sachmängel (einschließlich Falschlieferungen und Fehlmengen) zu untersuchen. Transportschäden sind gegenüber Euro Global innerhalb von zwei Werktagen, offensichtliche Sachmängel innerhalb einer Frist von sieben Werktagen nach Lieferung zu rügen. Wird diese Frist bei beiderseitigen Handelsgeschäften unter Kaufleuten nicht eingehalten, gilt die Ware gemäß § 377 HGB als genehmigt. Nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb der Gewährleistungsfrist unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben Werktagen nach ihrer Entdeckung zu rügen.

(4) Waren, die vom Käufer für eine Veredelung vorgesehen sind, hat der Käufer besonders sorgfältig auf Sachmängel zu untersuchen. Nach der Veredlung ist eine Gewährleistung für Sachmängel – gleich welcher Art – ausgeschlossen.

(5) Waren, die im Zeitpunkt des Gefahrübergangs einen Sachmangel aufweisen, bessert Euro Global nach Wahl des Käufers unentgeltlich nach oder liefert kostenlos Ersatz („Nacherfüllung“). Durch die Nacherfüllung beginnt keine neue Verjährungsfrist.

(6) Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht, soweit § 479 Abs. 1 BGB eine längere Frist vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch Euro Global und bei arglistigem Ver-schweigen eines Mangels.

(7) Ist die Nacherfüllung im Wege der Ersatzlieferung erfolgt, ist der Käufer verpflichtet, die zuerst gelieferte Ware innerhalb von sieben Werktagen an Euro Global auf Kosten von Euro Global zurückzusenden. Auch die im Wege der Ersatzlieferung ersetzte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller übrigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum von Euro Global.

(8) Ansprüche des Käufers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die Lieferung an einen anderen Ort als den Erfüllungsort zu erfolgen hatte.

(9) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Im Falle des Rücktritts sind beiderseits bereits empfangene Leistungen zurückzugewähren.

§ 9 Haftungsbegrenzung bei Schadenersatz

(1) Euro Global haftet für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und für die leicht fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut. Auch in diesen Fällen haftet Euro Global jedoch nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(2) Im Übrigen sind Schadenersatzansprüche des Käufers wegen Verletzung von Pflichten aus dem Vertragsverhältnis und unerlaubter Handlung ausgeschlossen, sofern nicht die Schadenursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, Leben, Körper oder Gesundheit verletzt sind, eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.

§ 10 Datenschutz

Der Käufer wird hiermit darüber informiert, dass Euro Global die im Rahmen der Geschäftsverbindung mit dem Käufer gewonnenen personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet.

§ 11 Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

(1) Für die gesamte Geschäftsbeziehung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und zwar auch dann, wenn die Lieferungen direkt von einer mit Euro Global verbundenen, ausländischen Lieferfirma erfolgen.

(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich ergebenden Streitigkeiten ist der Geschäftssitz von Euro Global. Euro Global behält sich jedoch vor, den Käufer auch an dem für ihn zuständigen Gericht zu verklagen.